WEG-Verwaltung
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften erfolgt unter entsprechender Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen auf der Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Hierzu gehört im Wesentlichen:
- die ordnungsgemäße Buchführung und Liquiditätsplanung inkl. Überwachung von Zahlungseingängen (z. B. von Hausgeld-/Rücklagen-Vorauszahlungen)
- die DV-gestützte, zeitnahe und korrekte Verbuchung aller Zahlungsein- und -ausgänge
- das Mahnwesen bei Zahlungsrückständen inkl. Beitreibung offener Forderungen
- die Erstellung von Wirtschaftsplänen und der Hausgeldabrechnungen nebst dazugehöriger Aufstellungen (Buchungsjournale, Kontenübersichten, Entwicklung der Rücklagen, etc.)
- die Organisation und die Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung nebst anschließender Erstellung des Versammlungsprotokolls
- die zeitnahe Umsetzung/Durchführung der von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse
- die Führung der Beschluss-Sammlung
- die Verhandlung und den Abschluss aller notwendigen Verträge (für Versicherungen, Strom, Gas, Wärme, TV-Empfang, Wartung, etc.)
- regelmäßige Objektbegehungen, Identifikation von Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf
- die Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Handwerkern, Dienstleistern, Behörden, etc.
Mietverwaltung
Die Mietverwaltung erstreckt sich in der Regel auf Mehrfamilienhäuser, in Einzelfällen auch auf einzelne Wohneinheiten und umfasst im Wesentlichen:
- die Erfassung und die Pflege aller Stammdaten zum Objekt und von den Mietern
- die Vertragsabwicklung mit den Mietern (Abschluss von Mietverträgen, Erstellen von Abnahmeprotokollen bei Wohnungsübergabe, Überprüfung vereinbarter Mietgleitklauseln und des Mietpreisniveaus, etc.)
- die Verwaltung von Mietsicherheiten sowie die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bzw. Ausübung von Zurückbehaltungsrechten
- die ordnungsgemäße Buchführung und Liquiditätsplanung inkl. Überwachung von Zahlungseingängen (z. B. von Mietzahlungen und Mietsicherheiten)
- die DV-gestützte, zeitnahe und korrekte Verbuchung aller Zahlungsein- und -ausgänge
- das Mahnwesen bei Zahlungsrückständen inkl. Beitreibung offener Forderungen
- die Erstellung von Abrechnungen über umlagefähige Betriebskosten für die Mieter
- die Verhandlung und den Abschluss aller notwendigen Verträge (für Versicherungen, Strom, Gas, Wärme, TV-Empfang, Wartung, etc.)
- regelmäßige Objektbegehungen, Identifikation von Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf
- die Korrespondenz mit Mietern, Handwerkern, Dienstleistern, Behörden, etc.